Das übliche Haftungsrisiko

Ihrer Verwaltertätigkeit wird über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Ihrer Kanzlei abgedeckt. In der Regel richtet sich die Absicherungshöhe hierbei nach dem durchschnittlichen Jahresrisiko und nach Verbandsrichtlinien.

Ihr verfahrensspezifisches Risiko

oberhalb der Kanzleiabsicherung lagern wir über eine extra Police an die Versicherungswirtschaft aus. Hierbei wird die Absicherungshöhe und der Gültigkeitszeitraum entsprechend der Verfahrensdynamik geführt.

Foto Sicherheitshaken im Felsen / © Christa Eder - Fotolia.com